aktueller Status über mein Exit-Verfahren

Trotz 27jähriger körperlicher und teilweise psychischer Erkrankung und acht Jahren körperlicher Erkrankung, die es mir nicht ermöglicht, meine psychischen Defizite vor Ort, da wo sie sich darstellen, nämlich in der Gesellschaft, zu verbessern, und
trotz hausärztlichem Schreiben und Erarbeiten meiner Krankheits-Vitae und der hausärtzlichen Befürwortung meines Sterbewunsches, werde ich von Exit dazu angehalten, mich einer weiteren Psychotherapie zu unterziehen. Die Psychotherapie soll mindestens 6 bis 12 Monate dauern und in ein fachärztliches Schreiben münden, das meine Urteilsfähigkeit bestätigt und meine psychiatrische Diagnose „Borderline Personality Disorder“ neu aufrollt und begründet.

Die Borderline-Personality ist ein Knackpunkt, das ist wahr, nichtsdestotrotz zweifle ich daran, ob ich bei Exit allein mit der körperlichen Erkrankung ME/CFS reussieren würde. Ich frage mich also, ob es sich bei den neuen Bedingungen von Exit an mich nicht einfach um ein weiteres Ausweichen handelt (wie ein Zeitschinden), namentlich auf die psychiatrische jugendliche Frühdiagnose BPS. Meine psychische Urteilsfähigkeit wurde im Facharztbericht des Hausarztes, der zugleich als Gutachten dient, bestätigt, aber der im Jahre 2017 wegen körperlichen Totalausfalls abgebrochene weiterhin dokumentierte psychiatrische Verlauf stellt gemäss Exit eine Lücke im Dossier dar,

die unbedingt bis zum heutigen Datum geschlossen werden muss, nicht zu letzt, wie sie sagen, für die Behörden, denen sich nach einem nach wie vor nicht gänzlich legalen Tod der einwandfreie Hergang aus den erarbeiteten Informationen logisch erschliessen muss. So sagt es die Firma. Ich frage mich natürlich, wie ein Krankheitshergang im Fall einer Demenz oder Parkinson-Erkrankung aufgearbeitet wird, wo die geistige und psychische Urteilskraft durch die körperliche Erkrankung eben ja gerade nicht mehr möglich ist. Ob in solchen Fällen das Label der Erkrankung genügt, den Sterbewunsch zu rechtfertigen und gesetzlich umzusetzen.

Je länger ich über die „psychische Diagnose“ nachdenke, umso mehr komme ich zum Ziel, dass sie ja überhaupt nicht ein solches Szenario durchlaufen kann ohne in eine … Aporie (haha, ich wollte mal dieses Wort anwenden, ist es hier richtig?) hinein zu strudeln !? Jeder Sterbewunsch ist doch psychisch! Und also wie wollen die Experten über die reinste Subjektivität (was Anderes ist eine „psychiatrische Störung“?)  eine Objektivität verhängen?! Wenn sich herausstellt, dass mein BPS meinen Sterbewunsch aufgrund der jahrelangen körperlichen Beschwerden und ihrer psychischen Folgen, beinflusst, ob negativ noch positiv- was ist da der Unterschied?!- dann hat das doch überhaupt keine Aussagekraft?!

Jeder Mensch mit einer körperlich unheilbaren Erkrankung hat ein Persönlichkeitsprofil! Ich verstehe also nicht mal, wie ich meine Chancen auf das schlussendlich für mich angestrebte Ziel erhöhen kann; Wenn mein BPS meinen Sterbewunsch unglaubhaft macht, weil er aus der „anmassenden und BPS-eigenen Sicht der Dinge, der Welt, des Selbst entspringt (das nicht kompatibel mit rein gar nichts!)“, dann kann er ja einerseits auch als negative Auswirkung auf mein Leben mit der körperlichen Erkrankung gewertet werden. Somit könnte eine „verminderte Urteilskraft“, weil subjektiv nicht voll und ganaz nachvollziehbar, das körperliche Leiden resp das Begehren nur noch plausibler machen, ich meine, dann wieder objektiv! Während, im umgekehrten Fall: sagen wir: mein BPS hätte sich ausgewachsen; man ebenso behaupten könnte; es bestünden psychische Ressourcen, die die Gesamtsituation so hinstellten, dass es mir zuzutrauen wäre, das körperliche Krüppeldasein noch länger, quasi bis ans Ende und also zum natürlichen Tod hin, zu kompensieren …?!

Ich bin also zum Schluss gekommen, dass es überhaupt keine Objektivität geben kann, ausser in den pathophysiologischen Vorgängen. Allein ausschlaggebend sind nur die körperlichen Beschwerden, abgeglichen mit den internisten Berichten von Proffessoren, medizinischen Fachunterlagen zu der physischen Erkrankung, der Prognose, die, in meinem Fall, nach so langer körperlicher Erkrankung hoffnungslos ist.

Was also soll ich dieser Psychiater/in denn nun erzählen von den Jahren der Lücken? Dass ich mein BPS gar nicht mehr zum Ausdruck bringen konnte, allenfalls in der Art, wie ich in einem Text meine Subjektivität ausrolle?! Ich meine, falls sich überhaupt eine therapeutische Begleitung findet, was eine grosse Schwierigkeit ist, da, nämlich unter anderem aus meiner körperlichen Erkrankung auch geschlossen wird; dass ich psychisch austherapiert bin! Eh logo!

Es ist nämlich so, dass ein Mensch, der seinen Körper nicht mehr nutzen kann, über Jahre, in der Regel eine wirtschaftliche Belastung wird für ebendas System, das seine Psychiater gebärt, die ihre Kunden nicht nach dem psychischen Leiden, sondern der wirtschaftlichen Nutzbringung behandeln wollen oder eben nicht behandeln wollen.
Diesen wirtschaftliche Nutzen, das habe ich jetzt viele Jahre bewiesen, erbringe ich nicht, das Gegenteil ist der Fall. Warum also wird dieser Punkt der Wirtschaftlichkeit nicht endlich in die Beurteilung meines Sterbewunsches mit aufgenommen?!

Es ist ein Verlust, der auf die Dauer viel mehr ins Gewicht fällt, als jede psychiatrisch erarbeitete Ressource! Wirtschaftlichkeit geht über den Menschen!!!!!! Wer über Jahre krank ist und nicht arbeiten kann, verliert in der Regel alles …… nicht auf einmal, ganz langsam. Es muss nicht mal sein, dass man psychisch verarmt ist oder an psychischer pathologischer Skrupellosigkeit leidet (so wie Tausende da drüben und oben !), man kann sogar psychische Ressourcen haben; und aber doch: es wird an der Lage nichts ändern, wenn kein soziales und finanzielles Kapital damit gemacht werden kann! Sogar der Liebeswert eines Menschen wird innerhalb des besagten Systems bestimmt, und nicht ausserhalb! Warum also nicht in der Konsequenz unseres Systems, unserer Wertehaltungen den Menschen das Leben nehmen respektive ihnen den Wunsch erleichtern, die an diesem System und ihren Bonussen nicht teilhaben können, obschon sie dies möchten und vielleicht auch all ihr Kraft dafür aufwendeten, dieses Ziel zu erreichen?! Das Ausscheiden aus der Gesellschaft respektive die Ausmusterung durch diese sollte ein Punkt sein, den die Sterbefirmen höher gewichten; sprich: die sozialen, von mir aus biopsychosozialen Umstände. Es ist schliesslich mitunter der grösste Krankheits erhaltende und vielleicht sogar mit-aus-lösender Faktor!

Exit aber beschönigt nach Aussen hin seinen Auftrag, indem es vielen Menschen mit lang-längstwieriger chronischer Erkrankung wohl ungerechtfertigter Weise Hoffnung macht auf eine schmerzfreie Lösung nach einem Leben der Schmerzen und Alternative zum Suizid. Ich bin schon seit 2016 mit Sterbefirmen (zuerst Dignitas) im Austausch, und kann sagen, dass sie interessiert sind, einem den bürokratischen Weg so steinig wie möglich zu machen.

Exits beschreibt es so:

„Das Recht, Art und Zeitpunkt des eigenen Sterbens zu bestimmen, kommt grundsätzlich allen Menschen in der Schweiz zu.

Freitodbegleitung darf gemäss Gesetz und Rechtsprechung nur gewährt werden, wenn die sterbewillige Person:

  • weiss, was sie tut (Urteilsfähigkeit)
  • nicht aus dem Affekt handelt und die möglichen Alternativen kennt (Wohlerwogenheit)
  • einen dauerhaften Sterbewunsch hegt (Konstanz)
  • von Dritten nicht beeinflusst wird (Autonomie)
  • den Suizid eigenhändig ausführt (Tatherrschaft) ???

Diese wichtigen Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung stellen sicher, dass der Sterbewunsch selbstbestimmt, wohlinformiert, durchdacht und nicht zum Beispiel das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise ist.“

 

Tags: No tags

Add a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *