Glaubenssatz_Lockdown 2, die Maus spricht

Der Redefluss brach ab. Was hatte ich vernommen, ausser Kakophonie? Höhere und tiefere, leisere und lautere Töne? Ein Dröhnen? Und jetzt, auf einmal wieder, schauten mich zwei grosse bewimperte Augen an. Es war kein Starren, eher ein Begutachten. Wieder erkannte ich im menschlichen Blick Angst und Schrecken. Aber es war auch ein neuer Ausdruck hinzugekommen, Ratlosigkeit oder Ohnmacht, etwas Zartes, vielleicht. Ich kauerte in der Ecke und konnte mich nicht rühren, es war dunkler geworden, Nacht vielleicht oder früher Morgen. Der Mensch neben mir stand plötzlich auf, lehnte die Türe leise an und verschwand. Bald erkannte ich seine Stimme wieder, diese aufgekratzte Erregung, die gegen irgendwo hin sprach. Ich weiss nicht, mit wem gesprochen wurde, mit sich selbst oder jemand anderem.

Aber dann, nach einiger Zeit kehrte der Mensch wieder, setzte sich auf sein Kissen und schaute mich erneut an, endlos lange. „Ich habe Expertenrat gesucht,“ sagte er. „Soll ich dich Mogli zum Spielen hin schmeissen, damit er dich fertig tötet? Sie vom Tierforum haben gesagt, ja, es sei denn ich mache es selbst. Ich habe gesagt, dass ich dazu nicht imstande bin. Aber dass ich auch nicht weiss, ob meine Katze dazu imstande ist. Seit über vierzehn Stunden hat sie sich nicht mehr gezeigt, obschon sie ihr Spielzeug, dich, im Badezimmer ganz leicht finden könnte. Nach dieser Bemerkung bin ich von wütenden Kommentaren überhäuft worden. Wie ich es wagen könne, ein Tier so viele Stunden leiden zu lassen?! Du gehörtest dringend in ärztliche Behandlung, brauchtest Infusionen gegen Sepsis, brauchtest Medizin, mit anderen Worten: ich sollte sofort mit dir zu einem Tierarzt gehen. Ich hab mich dann beschämt ausgeloggt und die Nummer der Tiernotzentrale gewählt.

„Soll ich mit dem verletzten Tier zum Tierarzt, ja oder nein?“ fragte ich, überrascht, dass um diese Zeit, es war etwa halb Sechs, jemand an den Apparat ging. Da sagten sie mir, nein, das sei ganz ausgeschlossen. Der Tierarzt mache keine medizinische Behandlung an Wildtieren. Dies sei gesetzlich verboten. Handle es sich beim verletzten Tier um ein grösseres Tier wie ein Reh, sei der Wildhüter oder die Feuerwehr dafür verantwortlich. Diese könnten das Tier dann im Notfall auch erlegen. Kleinere Tiere wie Igel oder Vögel könne man auf die Auffangstation für verletzte und verwaiste Tiere bringen.

Dann habe ich gefragt, wie es mit Tieren ist, wie du eins bist, und meine Stimme zitterte leicht. Sie riefen sofort aus: „Aber nein, mit Wildmäusen macht man so etwas nicht. Da haben Tierschützer eine völlig falsche Vorstellung. Stellen Sie sich mal vor, all die vielen Tiere, die es dann zu verarzten gäbe?!“ Ich habe verstanden. „Diese Tiere haben nicht den Status eines Vogels … einer Schwalbe oder eines Buntspechts … sie sind nicht schützenswert, sondern im Prinzip … Ungeziefer?!“ – „Richtig!“, sagte die Stimme am Apparat erleichtert. „Zudem, überlegen Sie, wüsste man gar nicht, wie man diese Nager medizinisch versorgen soll. Einmal angefallen, überleben sie ihre Verletzungen in ihrer angestammten freien Wildbahn oder sie sterben eben. Eine Alternative gibt es nicht. Abgesehen davon ist es verboten ein Wildtier zu halten. Sicher, Ihre Absichten sind gut gemeint, Sie haben eine emotionale Bindung zum Tier aufgebaut, innert wenigen Stunden, trotzdem wird es bei Ihnen nicht länger als zwei Tage überleben.“ – „Verstehe.“ Habe ich dann gesagt. Und obwohl ich nicht sicher bin, ob ich wirklich verstanden habe, meine liebe, kleine Sun-Queen, war es mir sonnenklar: weil du eine Maus bist, eine Wildmaus dazu, muss ich dich frei lassen. Komm … bringen wir es hinter uns!“.

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